Ist neben oder nahe einem bestehenden Gebäude eine tiefer liegende Arbeitsebene geplant, wird häufig eine Unterfangung erforderlich, um das Abrutschen des Gebäudes in die Baugrube zu vermeiden. Ebenso kann eine Unterfangung notwendig werden, wenn ein Gebäude nachträglich vertieft werden soll, um Rissbildung durch Bodensetzungen zu verhindern.
Über sogenannte Unterfangungskörper können die Fundamentlasten des flach gegründeten bestehenden Bauwerks auf eine tiefere Gründungsebene umgelagert werden. Eine Unterfangung kann auch zur Erhöhung der äußeren Tragfähigkeit von Bestandsfundamenten sowie zur Schadensbehebung aufgrund von erhöhten Einwirkungen, z. B. infolge einer Umnutzung des Gebäudes, beitragen.